Krankheitswelle in Deutschland: „Panik ist kein guter Berater“

Krankheitswelle in Deutschland: „Panik ist kein guter Berater“
10. Februar 2020
Krankheitswelle in Deutschland: „Panik ist kein guter Berater“

Die inzwischen weltweite Krankheitswelle verunsichert aktuell viele Menschen: In den Medien folgt eine Meldung auf die andere, die auf neue Fälle hinweist. Apotheken melden infolgedessen einen Ausverkauf bei Atemmasken und auch bei Handdesinfektionsmittelherstellern leeren sich die Lager. Gerade in kritischen Arbeitsumfeldern wollen viele Unternehmen vorsorgen und ihre Mitarbeiter vor einer möglichen Ansteckung schützen. Doch Panik ist in einem solchen Fall kein guter Berater. Wir geben Tipps, wie Unternehmen jetzt einen kühlen Kopf bewahren können.

Krankheitswelle: Ruhe bewahren und handeln 

In der deutschen Dependance des Handhygienespezialisten PURELL stehen die Telefone nicht mehr still. Die Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus (2019-nCoV) ist groß. Hinzu kommt die Influenza, die sich gerade im Schatten des Erregers ausbreitet. „Viele Unternehmen fragen daher stark nach Handdesinfektionsmitteln und mobilen Spendersystemen nach, um diese in Bereichen aufzustellen, in denen viele Menschen aufeinandertreffen“, sagt Sven Jäschke, General Manager bei der Prodene GmbH, die unter anderem das Handdesinfektionsmittel PURELL herstellt. Die Folge: Die Lager leeren sich.

„Wir bedanken uns an dieser Stelle für das Vertrauen und versichern: Unsere Produktion läuft auf Hochtouren. Nachschub ist in Reichweite. Wir verstehen die Sorgen der Betriebe und begrüßen es, dass diese ihre Mitarbeiter schützen wollen“, so Jäschke weiter. „Wir haben es bei 2019-nCoV mit einem neuartigen Erreger zu tun, der noch nicht hinlänglich erforscht ist. Niemand weiß genau, wie ansteckend er ist oder wie anpassungsfähig. Nicht einmal die genaue Dauer Inkubationszeit ist derzeit bekannt. Dennoch ist es wichtig, auch in kritischen Wirtschaftsbereichen Ruhe zu bewahren und jetzt im Arbeitsumfeld die richtigen Vorkehrungen zu treffen.“

Welche Bereiche sind besonders gefährdet?

Zu den besonders gefährdeten Berufsfeldern gehören neben dem Gesundheitswesen, in dem bereits spezielle Hygienevorschriften gelten, vor allem die Bereiche Transport, Logistik und Verkauf. Hier ist eine Krankheitswelle unter Mitarbeiter am wahrscheinlichsten, entweder, weil es zum direkten Kontakt mit Infizierten kommen kann oder geschäftliche Beziehungen in die Risikogebiete bestehen.

Die Weltgesundheitsorganisation gibt zum Schutz vor einer möglichen Infektion folgende Empfehlungen aus, die in diesen betrieblichen Umfeldern besonders beachtet werden sollten, um einer Krankheitswelle vorzubeugen: 

  • Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig mit Seife und Wasser: Insbesondere das Waschen der Hände mit einer antimikrobiellen Seife und Wasser tötet Viren ab, die sich auf den Händen befinden.
  • Dazu die Seife an allen Stellen der Hände sanft einreiben – auch die Fingerzwischenräume und Fingernägel.
  • Wichtig:Gründliches Händewaschen dauert 20 bis 30 Sekunden.
  • PURELL-Tipp: Hygieneempfehlungen in sanitären Räumen stellen sicher, dass Mitarbeiter eine Katzenwäsche vermeiden. Diese gibt es hier zum kostenlosen Download.
  • Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zwischen sich und anderen Personen. Insbesondere jenen, die husten, niesen und Fieber haben.
  • Falls Sie selbst Symptome an sich feststellen, schützen Sie andere vor einer Übertragung durch eine Tröpfcheninfektion, indem Sie Nase und Mund beim Husten oder Niesen mit einem Taschentuch bedecken. Oder husten oder niesen Sie in den gebeugten Ellenbogen.
  • Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund: Unsere Hände berühren täglich viele Oberflächen, die mit Viren kontaminiert sein können. Wenn Sie mit Ihren kontaminierten Händen Augen, Nase oder Mund berühren, können Sie Viren von der Oberfläche auf sich selbst übertragen.
  • Suchen Sie frühzeitig ärztliche Hilfe auf, wenn Sie Fieber, Husten und Atembeschwerden haben.
  • Informieren Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, falls Sie in ein Gebiet in China gereist sind, in dem 2019-nCoV bereits gemeldet wurde, oder wenn Sie in engem Kontakt mit jemandem standen, der aus China angereist ist und Atemwegsbeschwerden hatte.
  • Bewahren Sie Ruhe, bis das Ergebnis Ihrer Untersuchung feststeht: Die Symptome können eine Reihe von Ursachen haben, auch viel harmlosere als 2019-nCoV.

Krankheitswelle: Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern

Aus rechtlicher Sicht haben Arbeitgeber bei einer Krankheitswelle eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern. Dazu gehört unter anderem, Mitarbeiter über Infektions- und Erkrankungsrisiken aufzuklären und ihnen optimale hygienische Bedingungen am Arbeitsplatz zu bieten. Hierzu zählt auch eine optimale und regelmäßige Oberflächenreinigung.   

Viele deutsche Unternehmen wie Bayer, Covestro, VW oder der Autozulieferer Schaeffler verzichten angesichts der aktuellen Geschehnisse außerdem auf Geschäftsreisen in chinesische Risikogebiete oder in benachbarte Länder wie Thailand. Lassen sich Reisen partout nicht verschieben, sollte ein Arzt klären, ob der reisende Mitarbeiter chronisch krank ist oder ein geschwächtes Immunsystem hat. Diese Zielgruppen gelten als besonders gefährdet.

Umgang mit Reise-Rückkehrern

Kehren in der nächsten Zeit Arbeitnehmer von einer Geschäftsreise aus einem Risikogebiet zurück, können Betriebe diese zur Sicherheit für einige Tage von zuhause aus arbeiten lassen. In Umfeldern, in denen das Arbeiten im Home-Office nicht möglich ist, sollte der betreffende Mitarbeiter freigestellt werden. Da es sich hierbei um eine Anordnung des Arbeitgebers handelt, gilt: Der Mitarbeiter erhält weiterhin Gehalt.

Darüber hinaus weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft auf folgendes hin: „Für einige Berufsgruppen, zum Beispiel Reinigungspersonal auf Flughäfen (…) besteht die Gefahr, dass sie zukünftig durch Coronaviren gefährdet werden könnten. Diese Gefahr muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Gegebenenfalls sind weitere Maßnahmen, wie die Bereitstellung von Atemschutz, Erstellung eines Hygieneplans oder eine Unterweisung abzuleiten. Die detaillierten Arbeitsschutzbestimmungen sind in der Biostoffverordnung (BioStoffV) geregelt und werden durch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) branchen- und themenspezifisch konkretisiert.“


Weiterführende Informationen finden Sie hier:

World Health Organisation

Robert Koch Institut